Informationen über die Konformität zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), welches die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) umsetzt, barrierefrei zu gestalten.

Gemeinsam besser - Ihre Vorschläge

Wenn Sie Hinweise oder Vorschläge zur Barrierefreiheit unserer Website haben, können Sie dieses Formular nutzen. Ihre Rückmeldung hilft uns, unser Online-Angebot für alle Menschen besser zugänglich zu machen.

Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

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Informationen des Dienstleistungserbringers

EHA Austria
Energie-Handelsgesellschaft mbH

A-2355 Wiener Neudorf
IZ NÖ-Süd, Straße 3, Objekt 16

Allgemeine Beschreibung der angebotenen Dienstleistung auf der Website

Die Website www.ehaa.at informiert über das Leistungsangebot der EHA Austria Energie‑Handelsgesellschaft mbH in den Bereichen Strom, Gas und energienahe Dienstleistungen. Sie richtet sich vor allem an Unternehmen mit mehreren Standorten und hohem Energiebedarf.

Zentrale Inhalte und Funktionen sind:

  • Themenseiten zu Energieprodukten – Die Website bietet kompakte Übersichten zu den Geschäftsfeldern:
    Energiebeschaffung, Grünstrom, Energiekostenplanung, Energiemonitoring und Netzanschlussberatung.
    Ziel ist es, Unternehmen bei einer strategischen, sicheren und wirtschaftlich optimierten Energielösung zu unterstützen.
  • Kontakt- und Anfrageformulare – Über klar strukturierte Formulare können Interessenten schnell und unkompliziert mit der EHA Austria in Kontakt treten oder ein individuelles Angebot anfordern – ohne Registrierung oder Log-in.
  • Informationen zur Arbeitsweise und Referenzen – Die Website stellt die Beratungsansätze, Erfolgsprinzipien und Referenzkunden der EHA Austria transparent dar – unter anderem anhand von Projekten mit ADEG, BIPA, PENNY und anderen Großkunden.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Im Einklang mit § 4 des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) wurde die vorliegende Website so umgesetzt, dass sie den Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 entspricht.
Das bedeutet insbesondere, dass sie auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – Version 2.1, Konformitätsstufe AA – barrierefrei gestaltet wurde.

Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Betreiber der Website www.ehaa.at setzen sich aktiv für die kontinuierliche Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit ein. Ziel ist es, allen Nutzern – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen – einen möglichst einfachen und barrierearmen Zugang zu Informationen und Services zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck wurden folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet:

1. Technische und gestalterische Maßnahmen

  • Einsatz barrierefreier Webtechnologien – Umsetzung gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
  • Strukturierte HTML-Nutzung – Semantisch korrekte Auszeichnung von Inhalten, inklusive ARIA-Rollen und logischer Überschriftenhierarchie.
  • Tastaturbedienbarkeit – Alle wesentlichen Funktionen der Website sind vollständig über die Tastatur zugänglich.
  • Kontraste und Schriftgrößen – Optimierung der Farbkontraste und Schriftgrößen im Rahmen des visuellen Erscheinungsbildes von EHAA.
  • Alternativtexte für Bilder – Relevante Bilder und Grafiken sind mit beschreibenden Alt-Texten versehen.

2. Kommunikation mit externen Partnern

Lieferanten- und Partnerkommunikation – Externe Partner, insbesondere Content-Lieferanten, wurden über die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) informiert. Sie wurden angehalten, künftig digitale Inhalte – insbesondere Bildmaterial – mit geeigneten Alternativtexten bereitzustellen. Zudem wurde auf die Relevanz barrierefreier Inhalte bei der Zusammenarbeit ausdrücklich hingewiesen.

Eigene Inhalte

  • Für alle relevanten Seiteninhalte wurden Alt-Texte nach bestem Wissen ergänzt.
  • Bestehende Inhalte wie Bilder, Teaser und Icons wurden überarbeitet und mit beschreibenden Alternativtexten versehen.
  • Bei intern gestalteten grafischen Elementen (z. B. Header, Banner) wird auf gute Lesbarkeit, ausreichende Kontraste und barrierearme Gestaltung geachtet.
  • Die Navigation wurde strukturell überarbeitet und klarer gegliedert, um die Orientierung auf der Website zu verbessern.

Hinweis

Alle Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit werden regelmäßig überprüft. Notwendige technische und inhaltliche Anpassungen werden im Rahmen verfügbarer Ressourcen laufend umgesetzt.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Gemäß § 21 des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) für die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit der Website oder zur Meldung etwaiger Barrieren nutzen Sie bitte das nachstehende Formular.